AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der astrologischen Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der astrologischen Beraterin annimmt und sich an die astrologische Beraterin zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen und der angegeben Verfahren wendet.

Die astrologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die astrologische Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der astrologischen Beraterin, für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die astrologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Gesprächen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden.

§ 3 Ton- und Bildaufzeichnungen
Im Rahmen meiner Praxistätigkeit biete ich Fernberatungen an, die mit vorheriger Zustimmung beider Seiten aufgezeichnet werden. Eine spätere Verwertung und Verbreitung der Aufzeichnung (auch auszugsweise) ist für beide Seiten grundsätzlich nicht gestattet.

§ 4 Mitwirkung des Klienten
Eine aktive Mitwirkung des Klienten bei der Beratung ist förderlich, aber nicht verpflichtend. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung. Die astrologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist.

§ 5 Honorierung der astrologischen Beraterin
Die astrologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der astrologischen Beraterin und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der astrologischen Beraterin aufgeführt sind. Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in per Überweisung in Höhe der ausgestellten Rechnung zu bezahlen.

Termine, die von Seiten der astrologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden dem/der

Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die astrologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

§ 6 Vertraulichkeit der Beratung
Die astrologische Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

Die astrologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.